Behandlungskarte und Datenschutz

Schritt für Schritt die Einwilligung erfassen, festlegen, wer die Behandlungskarte sehen darf, einen Bericht drucken oder als PDF für die Kundin speichern und alle Berichte auf Wunsch löschen. Mit Aufbewahrungsfrist und Verschlüsselung.

Behandlungskarte und Datenschutz

Eine Behandlungskarte enthält Gesundheitsdaten: besondere Kategorien personenbezogener Daten nach der DSGVO. Salonnare behandelt sie deshalb getrennt vom Rest der Kundenakte:

  • Verschlüsselt gespeichert, genau wie der Gesundheitstresor. Auch die Fotos.
  • Jeder Zugriff wird protokolliert: Wer einen Bericht öffnet, druckt oder löscht, steht im Protokoll.
  • Aufbewahrungsfrist: bis 20 Jahre nach der letzten Behandlung. Danach werden die Berichte automatisch gelöscht.
  • Keine E-Mail: Salonnare verschickt eine Behandlungskarte nie per E-Mail, auch nicht an die Kundin.

Die Einwilligung erfassen

Ohne erfasste Einwilligung für besondere personenbezogene Daten kannst du keinen Bericht anlegen oder ändern.

  1. Schritt 1: Öffne die Kundin

    Öffne die Kundin über Kunden. Ist noch keine Einwilligung erfasst, siehst du oben Keine Einwilligung erfasst. Bitte die Kundin um ihre Einwilligung und klicke auf Einwilligung erfassen.

    Die Kundenkarte mit dem Hinweis Keine Einwilligung erfasst und der Schaltfläche Einwilligung erfassen rot umrandet (Bild vergrößern)
  2. Schritt 2: Wähle die Rechtsgrundlage und erfasse sie

    Wähle die Rechtsgrundlage; für eine Behandlungskarte ist das meist Ausdrückliche Einwilligung. Klicke auf Erfassen. Mehr über die Rechtsgrundlagen liest du in Welche Rechtsgrundlage wählst du für Gesundheitsdaten?.

    Das Fenster Einwilligung erfassen mit der Rechtsgrundlage Ausdrückliche Einwilligung und der Schaltfläche Erfassen rot umrandet (Bild vergrößern)

Widerruft die Kundin ihre Einwilligung, bleiben die bestehenden Berichte lesbar, aber du kannst keine neuen anlegen oder ändern.

Wer die Behandlungskarte sehen darf

Administratoren sehen die Behandlungskarte immer. Eine Mitarbeiterin nur, wenn Zugriff auf Gesundheitsnotizen für sie eingeschaltet ist; sonst sieht sie die Schaltflächen und die Hinweise beim Termin überhaupt nicht.

  1. Schritt 1: Öffne die Mitarbeiterin

    Gehe zu Einstellungen > Allgemein > Mitarbeiter und klicke bei der Mitarbeiterin auf den Stift.

    Die Liste Mitarbeiter mit der Bearbeiten-Schaltfläche einer Mitarbeiterin rot umrandet (Bild vergrößern)
  2. Schritt 2: Schalte das Recht ein oder aus

    Schalte Zugriff auf Gesundheitsnotizen ein oder aus und speichere. Dasselbe Recht gilt für den Gesundheitstresor.

    Das Fenster zum Bearbeiten der Mitarbeiterin mit dem Schalter Zugriff auf Gesundheitsnotizen rot umrandet (Bild vergrößern)

Drucken oder als PDF für die Kundin

Fragt eine Kundin nach ihren Daten, gibst du ihr die Berichte auf Papier oder als PDF.

  1. Schritt 1: Drucke

    Öffne die Behandlungskarte der Kundin. Mit Alles drucken erstellst du ein Dokument mit allen Berichten, einschließlich Zeichnungen, Nachträgen und Fotos. Einen einzelnen Bericht druckst du mit Drucken / PDF unten in diesem Bericht. Wähle im Druckfenster deinen Drucker oder Als PDF speichern.

    Die Schaltflächen Alles drucken und Alle Berichte löschen über den Berichten rot umrandet (Bild vergrößern)

Alle Berichte auf Wunsch löschen

Möchte eine Kundin, dass ihre Behandlungsberichte verschwinden, kann ein Administrator sie in einem Schritt löschen.

  1. Schritt 1: Bestätige mit dem Namen der Kundin

    Klicke auf Alle Berichte löschen. Tippe zur Bestätigung den Namen der Kundin ein und klicke auf Endgültig löschen. Alle Berichte, Nachträge und Fotos dieser Kundin werden endgültig gelöscht; das lässt sich nicht rückgängig machen. Im Protokoll bleibt nur stehen, dass gelöscht wurde, ohne Inhalt.

    Das Fenster Alle Behandlungsberichte dieser Kundin löschen mit dem getippten Namen blau umrandet und der Schaltfläche Endgültig löschen rot umrandet (Bild vergrößern)

Drucke die Berichte zuerst aus oder speichere sie als PDF, wenn die Kundin sie haben möchte. Nach dem Löschen geht das nicht mehr.

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